Freund*in oder Feind*in?

Allergien und Unverträglichkeiten von Lebensmitteln und wie wir bei Ratatouille damit umgehen.

Allergien und Unverträglichkeiten von Lebensmitteln und wie wir bei Ratatouille damit umgehen.

Eier und Joghurt – eigentlich lecker, aber manchmal hält der Körper deines Kindes diese Leckerbissen für Feinde! 🥺 Allergien und Unverträglichkeiten sind nicht dasselbe, auch wenn sie beide für Bauchgrummeln sorgen können. In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede, und warum das Immunsystem manchmal auf Erdnüsse losgeht wie ein Superheld auf einen Bösewicht. 

Mach dich bereit für ein paar Aha-Momente! Lerne, wer beim Thema Bauchschmerzen Freund*in oder Feind*in ist. Erfahre außerdem, wie wir bei Ratatouille mit Allergien und Unverträglichkeiten umgehen.


Allergien und Unverträglichkeiten: Das sind die Unterschiede

Äpfel, Eier, Joghurt, Fisch: Hmmmm! Schmackofatz! Das sind eigentlich alles super-leckere (und gesunde!) Lebensmittel. Doch manche Kinder-Körper halten diese Lebensmittel für Feinde. Dann wird’s richtig ungemütlich: Zum Beispiel, weil das Kind mit Blähungen oder Hautausschlag zu kämpfen hat. 

In Deutschland leiden ca. vier bis sechs Prozent der Kinder an einer Lebensmittelallergie.

Nicht mit eingerechnet: Die Anzahl der Kinder, die eine Nahrungsmittelunverträglichkeit haben. 

Hier muss man aufpassen: Allergie und Unverträglichkeit – das ist nicht dasselbe! Beides kann für die Kleinen unangenehm sein und Beschwerden auslösen. Aber auf unterschiedlichen Wegen.

Die kurze Variante der Erklärung lautet so:

  • Bei einer Lebensmittelallergie wehrt sich das Immunsystem gegen einen vermeintlichen Angreifer, zum Beispiel Erdnüsse.

  • Bei einer Nahrungsmittelunverträglichkeit kann der Körper ein Lebensmittel oder ein Lebensmittelbestandteil nicht richtig verarbeiten, zum Beispiel bei einer Laktoseintoleranz.

Für alle, die es interessiert, kommt hier die längere Erklärung:

Die Abwehrreaktion: Lebensmittelallergie bei Kindern 👾

Lebensmittelallergien – Essen für Kinder – Ratatouille Oldenburg

Bei einer Allergie hält der Körper des Kindes ein Lebensmittel oder ein Nahrungsbestandteil für einen Bösewicht. Obwohl es harmlos ist. Das Immunsystem fährt seine Abwehrsysteme hoch. Genau so, als würde es sich gegen einen Krankheitserreger wehren. Es bildet Antikörper, die den vermeintlich gefährlichen Eindringling unschädlich machen sollen. Im Laufe dieses Abwehrprozesses werden verschiedene allergische Reaktion ausgelöst: Symptome einer Lebensmittelallergie können zum Beispiel Juckreiz oder Schwellungen im Mund-Rachen-Bereich sein.* 

Eine Lebensmittelallergie muss man immer ernst nehmen. Denn bei einer Allergie kann es auch zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen. 

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Kind allergisch auf ein Lebensmittel reagiert? Dann heißt es: Ab zum Arzt oder zur Ärztin!

Diese Lebensmittel lösen am häufigsten Allergien aus: 

  1. Kuhmilch,

  2. Hühnerei,

  3. Weizen und anderes glutenhaltiges Getreide,

  4. Schalenfrüchte,

  5. Erdnüsse,

  6. Sesam

  7. Soja,

  8. Fisch und Krebstiere,

  9. Lupinen,

  10. Sellerie,

  11. Senf,

  12. Sulfit,

  13. Weichtiere.

Gut zu wissen:
Die häufigsten Allergene sind kennzeichnungspflichtig. Beim Einkaufen erkennen Eltern und Fachkräfte sie leicht auf der Zutatenliste: Sie sind fett geschrieben oder unterstrichen.

Was ist eine Hochallergie?

Von einer Hochallergie sprechen wir, wenn die Allergie des Kindes besonders stark ist. 🥊 Also wenn das Kind beim Verzehr eines oder mehrerer Lebensmittel bereits mit einem anaphylaktischen Schock, Atemnot, Gesichtsschwellungen, Atemstillstand oder anderen stärkeren Beschwerden reagiert hat. Oder wenn ein ärztliches Attest existiert, das auf ein solches Risiko hinweist. 

Wir bereiten kein Sonderessen für Kinder mit Hochallergie zu.


Das Verarbeitungsproblem:
So unterscheiden sich Unverträglichkeiten von Allergien

Das Verarbeitungsproblem: So unterscheiden sich Unverträglichkeiten von Allergien

Bei einer Lebensmittelunverträglichkeit wehrt sich das Immunsystem nicht gegen einen vermeintlichen Schädling. 

Bei einer Unverträglichkeit kann das Kind Nahrungsbestandteile nicht oder nur unvollständig verarbeiten. Besonders bekannt ist die Laktoseintoleranz. Hier fehlen dem Körper die Enzyme, um Laktose vollständig zu verarbeiten. 

Mampft das Kind ein Lebensmittel, das es nicht gut verarbeiten kann, löst das Beschwerden wie zum Beispiel Bauchweh, Blähungen oder Durchfall aus. Auch Hautausschläge oder Kopfschmerzen können Anzeichen sein.* 

Interessant ist auch: Eine Unverträglichkeit kann schon beim ersten Kontakt mit dem Lebensmittel zu Beschwerden führen. Eine Allergie entsteht erst, nachdem das Kind das Lebensmittel schon mal verzehrt hat. 


Sonderessen in der Kita:
So gehen wir mit Allergien und Unverträglichkeiten um

In beiden Fällen ist es wichtig, dass Eltern und Fachkräfte weiterhin auf eine ausgewogene Ernährung achten. Informieren Sie sich, über welche anderen Lebensmittel das Kind die Nährstoffe aufnehmen kann. 

Wenn Sie zu Hause selbst kochen, dann können Sie beim Einkauf und der Zubereitung gut kontrollieren, was auf dem Teller landet. 

Wenn Ihr Kind in der Kita oder im Kindergarten an der Gemeinschaftsverpflegung teilnimmt, müssen Sie die Einrichtung über die Lebensmittelallergie oder Unverträglichkeit Ihres Kindes informieren

Seit Dezember 2014 müssen Kitas und Schulen die Allergene in ihrem Speiseangebot kennzeichnen. Auch wir als Caterer sind dazu verpflichtet. Sie finden die Kennzeichnungen immer direkt im jeweils aktuellen Speiseplan.

Zusätzlich nehmen wir beim Essensangebot Rücksicht auf Allergien oder Unverträglichkeiten: Wir bieten Sonderessen für Gluten-, Milch-, Ei- und Tomatenunverträglichkeit an. Wir orientieren die Sonderessen-Menüs möglichst nah am Speiseplan. Damit sich die leckeren Mahlzeiten ähneln und sich kein Kind als Sonderfall fühlen muss. 

Das ist auch unser Tipp für Fachkräfte, die in Kitas Mahlzeiten zusammenstellen: Wenn Sie allergieauslösende Lebensmittel vermeiden müssen, geben Sie sich trotzdem Mühe, dass sich die unterschiedlichen Mahlzeiten ähneln. Das verhindert Ausgrenzung und Stigmatisierung der betroffenen Kinder. 

Wichtig zu wissen: Wir arbeiten in unserer Küche super-vorsichtig und gewissenhaft. Trotzdem können wir nicht garantieren, dass keine Spuren allergener Lebensmittel unbeabsichtigt in den Gerichten landen. 

Damit wir Ihr Kind mit lecker-schmecker Sonderessen versorgen können, brauchen wir ein ärztliches Attest. So verstehen wir die Anforderungen besser und können das Essen auf Ihr Kind abstimmen. 


*Die Symptom-Listen dienen nur als Beispiele und sind nicht vollständig. 

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